Das Sozialrecht ist ein breitgefächertes Rechtsgebiet, weshalb ich mich auf die Bearbeitung von Fällen das Arbeitslosengeld II (Jobcenter/Hartz IV) und der Sozialhilfe spezialisiert habe. Auch mit diesen Rechtsgebieten zusammenhängende Fragen werden selbstverständlich mit abgedeckt. Hier sind insbesondere die Problembereiche
Gegenstand von einer Vielzahl außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren, da die Bescheide der Behörden häufig fehlerhaft sind und die Betroffenen in Ihrer Existenz gefährden. Selbstverständlich ist die Vertretung vor den Sozialgerichten und den Landessozialgerichten ebenfalls durch mich garantiert, sowohl in Hauptsacheverfahren als auch in Eilverfahren.