Ihr Anwalt für Familienrecht in Sylt und Eutin

Ich bin seit 2003 Fachanwalt für Familienrecht. In diesem Zusammenhang habe ich umfangreiche Erfahrungen bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung von Mandanten. Zu den zu lösenden Problemen gehören insbesondere:

  • Kindesunterhalt

  • Umgangsrecht

  • Sorgerecht

  • Scheidung/Aufhebung von Lebenspartnerschaften

  • Scheidungsfolgenvereinbarungen

  • Vermögensauseinandersetzung

  • Zugewinnausgleich

  • Teilung von Hausrat

  • Zuweisung von Ehewohnung

  • Regelung von Trennungsunterhalt

  • Regelung von nachehelichem Unterhalt

  • Gewaltsschutzverfahren

In diesem Zusammenhang werden sämtliche Verfahren vor den Familiengerichten und Oberlandesgerichten übernommen, sei es in einem Hauptsacheverfahren oder in notwendigen Eilverfahren